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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2003 - 2 A 943/02   

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https://dejure.org/2003,22356
OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2003 - 2 A 943/02 (https://dejure.org/2003,22356)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.03.2003 - 2 A 943/02 (https://dejure.org/2003,22356)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. März 2003 - 2 A 943/02 (https://dejure.org/2003,22356)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung eines vertriebenenrechtlichen Aufnahmebescheids; Vertriebenenrechtliche Anforderungen an die Substantiierung des Vorliegens der deutschen Volkszugehörigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 13 K 10545/98
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2003 - 2 A 943/02
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.04.2001 - 5 C 19.00

    Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Spätaussiedlerstatus bei

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2003 - 2 A 943/02
    Insoweit wird in der Antragsbegründung ausgeführt, die Berufung sei zuzulassen, weil das Urteil von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dem Verfahren - 5 C 19.00 - abweiche und auf dieser Abweichung beruhe (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).
  • BVerwG, 07.03.2000 - 5 B 160.99
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2003 - 2 A 943/02
    vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 7. März 2000 - 5 B 160.99 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1997 - 2 A 5208/94
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2003 - 2 A 943/02
    Damit haben die Kläger in der Antragsbegründung keine hinreichend substantiierten Anhaltspunkte dafür vorgetragen, dass und warum entgegen der Annahme des Senates in seiner ständigen Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Senats vom 30. Juni 1997 - 2 A 5208/94 - und den vom Verwaltungsgericht in seinem Urteil zitierten Beschluss vom 9. Oktober 1997 - 2 E 896/96 -, hier der Gebrauch und die Benutzung der deutschen Sprache in der Familie der Klägerin auch unter den Bedingungen der Kommandantur ausnahmsweise nicht möglich gewesen sein sollen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.1997 - 2 E 896/96
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2003 - 2 A 943/02
    Damit haben die Kläger in der Antragsbegründung keine hinreichend substantiierten Anhaltspunkte dafür vorgetragen, dass und warum entgegen der Annahme des Senates in seiner ständigen Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Senats vom 30. Juni 1997 - 2 A 5208/94 - und den vom Verwaltungsgericht in seinem Urteil zitierten Beschluss vom 9. Oktober 1997 - 2 E 896/96 -, hier der Gebrauch und die Benutzung der deutschen Sprache in der Familie der Klägerin auch unter den Bedingungen der Kommandantur ausnahmsweise nicht möglich gewesen sein sollen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2004 - 2 A 4321/01

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Bestätigung eines Bekenntnisses

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 18. September 2003 - 2 A 2833/02 - und vom 28. März 2003 - 2 A 943/02 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2010 - 12 A 1831/10

    Verweigerung eines Aufnahmebescheides trotz Aufnahme der Mutter in die Liste

    In der Rechtsprechung des Gerichts wird nämlich davon ausgegangen, dass die deutsche Sprache in der ehemaligen Sowjetunion seit dem Zweiten Weltkrieg zumindest in den Familien grundsätzlich auch unter den Bedingungen der Kommandatur, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. März 2003 - 2 A 943/02 -, jedenfalls aber nach deren Aufhebung - laut vorgelegter Archivbescheinigung am 25. Januar 1956 als der Kläger mit noch nicht einmal sieben Jahren noch in einem lernfähigen Alter war, ungehindert gesprochen werden konnte.
  • VG Köln, 23.11.2012 - 7 K 4042/12

    Bestätigung des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum gem. § 6 Abs. 2 S. 2 BVFG

    vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.11.2010 - 12 A 1831/10 -, Rn. 4 ff., juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.03.2003 - 2 A 943/02 -, Rn. 6, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.06.2003 - 2 A 519/02 -, Rn. 43 ff., juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.12.1997 - 2 A 4244/94 -, Rn. 23 ff., juris.
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